Pressemitteilung Bündnisses Freier Träger im neuen KitaG


Thema: Probleme der Freien Träger mit der Umsetzung der Änderungen im Niedersächsischen Kindertagesgesetzes im Bereich Umwandlung der Sonderöffnungszeiten in Randzeiten.

Die freien Träger der Göttinger Kindertagesstätten haben sich, während Ihres Treffens am Dienstag, den 16.11.21, lange und intensiv über die Problematik der Umsetzung der Neuregelungen der so genannten „Randzeiten“ ausgetauscht. Im Unterschied zu den früheren Sonderöffnungszeiten, z.B. morgens zwischen 7.00 und 8:00 Uhr
oder nachmittags zwischen 16:00 und 17:00 Uhr, müssen ab diesem Kindergartenjahr 2021/22 in den durch das NkiTaG neu definierten Randzeiten statt einer Fachkraft zwei Fachkräfte in einer Kindergartengruppe oder Krippengruppe anwesend sein. Grundsätzlich begrüßen die Vertreter*innen der Freien Träger und auch die Mitarbeitenden den besseren Personalschlüssel, der auch eine Qualitätsverbesserung darstellt. Aufgrund des ohnehin bestehenden Personalmangels stellt es die Träger jedoch vor die Herausforderung welche Fachkräfte die Betreuungszeiten einschließlich der Randzeiten abdecken sollen.

Viele Träger werden gezwungen sein die Betreuungszeiten insgesamt zu verkürzen, um dem Kita-Gesetz zu entsprechen. Dieses stellt die Eltern und vor allem die Mütter vor die Frage ob und wie sie weiterhin ihrer Lohnarbeit nachgehen können. Die Doppelbesetzung in den Randzeiten führt auch zu einer größeren finanzielle Belastung für die Träger der Kitas und für die Stadt Göttingen. Ein weiteres Problem ergibt sich für die Träger und Einrichtungen mit einer oder mehreren Inklusiven Gruppen, in denen Kinder mit Förderbedarf betreut werden, dadurch, dass im neuen Gesetz präzisiert wird, dass eine heilpädagogische Begleitung während der gesamten Öffnungszeit der Gruppe zu erfolgen hat. Das macht die Situation wesentlich schwieriger, weil die notwendigen Stunden der Heilpädagog*innen schon jetzt nicht ausreichen. Der Mangel an ausgebildeten Fachkräften ist in diesem Bereich noch größer.
Die Situation spitzt sich also dort besonders zu und Inklusive Gruppen werden die Betreuungszeiten noch weiter einschränken müssen als sogenannte Regelgruppen. Diese Ungleichbehandlung entspricht in keinster Weise dem Inklusionsgedanken.

Die Freien Träger der Stadt Göttingen fordern den Niedersächsischen Städtetag auf, auf die Landesregierung einzuwirken, damit diese eine Übergangsregelung findet, bis ausreichend Fachkräfte die geforderten Personalbesetzungen erfüllen können.

Flankierend dazu braucht es endlich ausreichende Schulplätze an den Berufsbildenden Schulen und eine vom Land finanzierte, auskömmliche Ausbildung für Erzieherinnen, Heilerziehungspflegerinnen und Heilpädagog*innen!

Wir fordern den Stadtelternrat und die Landeselternvertretung auf, in den beschriebenen Punkten auch in ihren Gremien Druck auf Politik und Verwaltung ausüben.

Im Namen der Freien Träger
Ruth Kiefer / Sprecherin des Bündnisses